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28.04.2009

Betriebliche Gesundheitsförderung als steuerfreie Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter




Zukünftig kann jeder Arbeitgeber durch die Änderung des § 3 Nr. 34 Einkommenssteuergesetz in die Gesundheit seiner Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei investieren, soweit der Betrag von 500 Euro pro Mitarbeiter nicht überschritten wird.
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 möchte die Bundesregierung die betriebliche Gesund-heitsförderung und Prävention stärken und fördern. Zu den steuerfreien Maßnahmen zählen beispielsweise die Vorbeugung psychosozialer Belastungen (gesunde Führung, Stressbewältigung) oder die Vorbeugung und Reduzierung von arbeitsbedingten körperlichen Belastungen des Bewegungsapparates.

 

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung für Maßnahmen im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf unserer Homepage finden Sie zudem unsere gesamten Seminarleistungen im Überblick.





IFGP - Institut für gesundheitliche Prävention
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