Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Bereits seit 1996 sind Arbeitgeber laut dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Belastungen ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu entwickeln und umzusetzen. Die Erfassung potenziell belastender Arbeitsplatzbedingungen, die Entwicklung geeigneter Maßnahmen und die Dokumentation der Ergebnisse ist auf vielfältige Weise möglich. Gerne entwickeln wir mit Ihnen ein passendes Konzept für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Analyse psychischer Belastungen

Analyse psychischer Belastungen

Mit der Erhebung der psychischen Belastungen im Unternehmen werden unterschiedliche Tätigkeiten im Betrieb ganzheitlich betrachtet. Ziel ist es, Gefährdungen zu identifizieren und zu reduzieren, bevor sie zu einer Schädigung führen.

Auf diesem Wege sollen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten erhalten und gefördert sowie gemeinsam Ansatzpunkte für eine gesundheits­förderliche Gestaltung der Verhältnisse im Unternehmen und in Bezug auf das Verhalten der Beschäftigten erarbeitet werden. Aufgrund der Freiheiten bei der Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung steht jedes Unternehmen vor der Herausforderung, einen geeigneten Prozess zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu initiieren.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, das für Sie richtige Vorgehen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Ergonomische Arbeitsplatzanalyse

Ergonomische Arbeitsplatzanalyse

Im Rahmen einer ergonomischen Arbeitsplatzanlayse werden ergonomisch belastende Tätigkeiten und Arbeitsplatzbedingungen erhoben und darauf basierend unter Einbindung der Beschäftigten und Experten Verbesserungsvorschläge entwickelt und anschaulich dokumentiert.